Schausteller, Volksfeste, Imbissbetriebe, Vereine, Baubetriebe.
Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen, sowie Anhänger wie Imbisswagen, Foodtrucks u. Hähnchengrillwagen.
Mobile Einflaschenanlagen im Freien, wie Terassenheizstrahler, Gasfackeln, Katalytöfen und Kocher. Anlagen Mitteldruck zum Aufwärmen und Abbrennen.
Die Anlagen unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften.
Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z.B.: Imbisswagen, Verkaufswagen, Grillhähnchenwagen, und unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften.