Mobiler Prüfservice Gas

Sicher in der Freizeit und im Gewerbe

G612 Gasprüfung für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich.
Darunter fallen Gasgrills, Heizpilze, Gasöfen sowie Brenner im privaten Bereich. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Gasanlage jedoch empfhielt es sich zum Nachweis bei der Versicherung.
Im Schadensfall kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
Daher ist eine Prüfung zur eigenen Sicherheit zu empfehlen.















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