Bei privat genutzten Booten und Yachten besteht keine gesetzliche Pflicht die Prüfung der Gasanlage vornehmen zu lassen. Dennoch ist eine Prüfung der Gasanlage zur eigenen Sicherheit zu empfehlen.
Aktuell verlangen immer mehr Sportboothäfen im In- und Ausland einen Nachweis über eine aktuelle Prüfung Ihrer Gasanlage. Der Versicherungsschutz könnte ebenfalls gefährdet sein.
Ich führe die Prüfung der Flüssiggasanlage zur Erstabnahme oder auch die 2- jährige Wiederholungsprüfung vor Ort auf Ihrem Boot durch. Die Gasprüfung auf einem Sportboot wird durch einen vom Deutschen Verband für Flüssiggas (DVFG) zertifizierten Sachkundigen entsprechend den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem DVGW-Arbeitsblatt G 608, durchgeführt.